Herzlich Willkommen

Wir freuen uns Sie auf unserer Internetpräsenz begrüßen zu dürfen.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die Baugenossenschaft Busecker Tal eG, unsere Historie und unsere Arbeit informieren. Ferner finden Sie hier stets aktuelle Informationen zu unseren Projekten und können sich wichtige Unterlagen herunterladen oder unseren Wohnungsbestand näher anschauen. Wir hoffen Sie finden das Gesuchte. Falls nicht - nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Viel Spaß beim Besuch unserer Website wünscht Ihnen

Das Team der Baugenossenschaft Busecker Tal eG


Aktuelles

Geschäftsbericht 202212.10.2023Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder unserer Baugenossenschaft Busecker Tal eG.,

ab sofort finden sie unter der Rubrik Downloads den Geschäftsbericht für das Jahr 2022....

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So erreichen Sie uns

Oberpforte 9
35418 Buseck
+49 64 08 / 94 05 01
+49 64 08 / 94 05 02
Sprechzeiten
Donnerstag, 15:00 - 18:00 Uhr
November bis März:
Donnerstag, 15:00 - 17:30 Uhr

Wohnen bei uns

In Kürze werden wir Ihnen an dieser Stelle eine kurze Fotostrecke aus einer Musterwohnung präsentieren, um Ihnen einen beispielhaften Einblick in den Zuschnitt und die Ausstattung unserer Wohneinheiten zu vermitteln.


Wissenswertes

Grundsätzlich nehmen wir als reine Vermietungsgenossenschaft nur noch sogenannte "fördernde" Mitglieder auf.
Was heißt fördernde Mitglieder: Fördernde Mitglieder sind nur Mitglieder, die auch eine Wohnung der Genossenschaft beziehen bzw. bewohnen.
Für die Aufnahme als Mitglied ist es notwendig, ein Aufnahmeformular zu unterzeichen.

Mit einer Wohnung bei einer Genossenschaft, wird ein sogenannter Dauernutzungsvertrag abgeschlossen. Damit gilt, dass dies gemäß der Satzung zu einem dauerhaften Wohnrecht führt, soweit keine Gründe bestehen oder auftreten, die das Dauerwohnrecht gefährden.

Um eine Wohnung bei unserer Genossenschaft zu bekommen, ist es erforderlich, dass sie sich anhand eines Bewerberformulars bei uns in die Warteliste eintragen lassen. Bitte hierzu auch immer eine Kopie des Personal- o.ä. Ausweis abgeben.

Entegen einer Wohnungsanmietung auf dem freien Wohnungsmarkt, wo grundsätzlich eine Kaution als Mietsicherheit verlangt wird, tritt man bei einer Genossenschaft als Mitglied, mit je nach Wohnungsgröße mehreren Geschäftsanteilen bei.
Grundsätzlich gilt, es muss mindestens 1 Pflichtanteil für eine Mitgliedschaft gezeichnet werden und weitere Pflichtanteile je nach Wohnungsgröße bis hinm zu 6 Pflichtanteilen insgesamt. Damit sind sie mit der Höhe der Geschäftsanteile, an der Genossenschaft beteiligt.

Ein WBS (Wohnberechtigungsschein) ist immer erforderlich, wenn es sich bei der Wohnung um ein sogenanntes gefördertes Objekt handelt, sprich, das Haus wurde mit öffentlichen Mitteln des Landes gefördert und unterliegt somit der Wohnungsbindung. Um einen WBS zu bekommen, darf ein gewisses Jahreseinkommen nicht überschritten werden.
Der WBS ist bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen
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